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UKD 1.7 Prozesse & Akteure - Dokumentation der vereinfachten Wertermittlung
Stand 20.04.2020
Vereinfachte Wertermittlung
Grundsätzlich ist im Rahmen der Beleihungswertermittlung ein Gutachten anzufertigen. Im Kleindarlehensbereich kann jedoch auf ein Gutachten gemäß § 5 BelWertV verzichtet werden. Anstelle eines Gutachtens reicht die Erstellung einer vereinfachten Wertermittlung aus. Umfangreiche textliche Erläuterungen bspw. zur Einschätzung der Lagequalität oder des Objektzustandes können entfallen und werden durch standardisierte Textbausteine und/ oder Beurteilungen durch Auswahl auf vorgegebenen Skalen umgesetzt. Jedoch müssen die wesentlichen Ansätze und Parameter auch bei Kleindarlehen nachvollziehbar dargelegt und begründet werden.
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