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Basel III: „Kapitalanstieg wird deutlich höher als von der EU-Kommission prognostiziert ausfallen“

Berlin, 27. Oktober 2021

vdp übt Kritik an Basel III-Gesetzesvorschlag und warnt vor negativen Auswirkungen für die Finanzierung der Immobilien- und Realwirtschaft

Den heute von der EU-Kommission veröffentlichten Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Basel III-Regelungen sieht der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) kritisch:

"Der Gesetzesvorschlag führt speziell beim Outputfloor zu einer Übererfüllung der Baseler Vorgaben“,

erklärte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Damit verbunden sei ein spürbarer Anstieg der Kapitalanforderungen an Kreditinstitute, der deutlich höher ausfallen werde, als jüngst von der EU-Kommission prognostiziert. Es sei grundlegend falsch, nur die Mindestkapitalanforderungen mit dem tatsächlich vorhandenen Kapital abzugleichen. Denn die von den Bankenaufsichtsbehörden erwarteten Kapitalquoten liegen stets über den Mindestkapitalanforderungen.

„Es werden weit mehr Banken zusätzliches Kapital benötigen, als die EU-Kommission in Aussicht stellt“, so Tolckmitt. „Das ursprüngliche Ziel, mit der Basel-III-Reform die Eigenkapitalbelastung der Kreditwirtschaft ‚nicht signifikant‘ zu erhöhen, wird so klar verfehlt.“

Der aktuelle Lösungsvorschlag zu Immobilien ist völlig unzureichend

Zunächst positiv bewertet der vdp, dass die EU-Kommission offenbar den Handlungsbedarf für das Immobilienfinanzierungsgeschäft erkannt hat:

„Wir begrüßen, dass im Gesetzesvorschlag nunmehr die Notwendigkeit einer Andersbehandlung der Immobilienfinanzierung explizit anerkannt wird, nachdem das zuvor jahrelang negiert wurde. Jedoch ist die nun gefundene Regelung noch völlig unzureichend. Nicht zu verstehen ist zum einen, warum die Sonderbehandlung von Wohnimmobilien nur zeitlich befristet gelten soll, zum anderen, warum Gewerbeimmobilien unberücksichtigt bleiben“, betonte Tolckmitt. „Denn – und da widersprechen wir den Aufsehern vehement – auch die Finanzierung von Gewerbeimmobilien ist sicher. Das wird durch den bereits heute in der Capital Requirements Regulation (CRR) geforderten und in Deutschland von der BaFin überwachten Hard Test nachgewiesen.“

Der vdp warnt vor den Folgen, die mit dem aktuellen Basel III-Gesetzesvorschlag einhergingen. So würden die durch den Outputfloor determinierten Kapitalanforderungen eine risikosensitive Kapitalunterlegung verhindern.

„Es klingt absurd, scheint aber regulatorisch gewollt zu sein: Das Eingehen höherer Risiken soll nicht mehr automatisch zu höheren Kapitalanforderungen führen. Und insbesondere für risikoarme Geschäftsfelder wie die Immobilienfinanzierung sollen in besonderem Maße höhere Kapitalanforderungen gelten. Dadurch werden völlig falsche Anreize zu Lasten der Finanzstabilität gesetzt“, erläuterte Tolckmitt.

Gerade jetzt bedarf es Banken, die in der Lage sind, ausreichend Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen

Zu befürchten ist letztlich, dass die Übererfüllung der Basel III-Regelungen das Finanzierungsangebot der Banken verknappen und deutlich erhöhte Finanzierungskosten für die Kreditnehmer:innen mit sich bringen wird. Zugleich ist damit zu rechnen, dass Teile des Finanzierungsgeschäfts in weniger streng regulierte Bereiche des Finanzsektors abwandern. Der vdp appelliert daher mit Blick auf den nun anstehenden Legislativprozess an EU-Kommission,
EU-Parlament und Rat der EU, dass die mit der Basel III-Umsetzung verbundenen Belastungen speziell für Immobilienfinanzierer spürbar reduziert werden. Tolckmitt stellte heraus:

„Angesichts so wichtiger Aufgaben wie der Finanzierung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus nach der Pandemie und der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft bedarf es gerade jetzt Banken, die in der Lage sind, ausreichend Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen.“

Für die Pfandbriefbanken stellt der sogenannte „Parallel Stacks Approach“ nach wie vor die präferierte Umsetzung des Outputfloors dar, da mit ihm sichergestellt wäre, dass Banken ihre Aktiva weiterhin risikosensitiv mit Eigenkapital unterlegen. Gleichwohl zeigt sich der vdp auch offen für alternative Umsetzungswege – immer vorausgesetzt, diese berücksichtigen das risikoarme Immobilienfinanzierungsgeschäft und sorgen für eine adäquate Entlastung der Institute gegenüber den Umsetzungsvorschlägen der EBA in diesem Bereich.