Mindeststandards für Soziale Pfandbriefe
Die im vdp organisierten Pfandbriefbanken haben Mindeststandards für Soziale Pfandbriefe erarbeitet und im März 2021 veröffentlicht. Im Auftrag und für seine Mitgliedsinstitute verantwortet der vdp seit 2020 zentral das Markenrecht für das Produkt „Social Pfandbrief“. Die Initiative knüpft an die Mindeststandards für Grüne Pfandbriefe an und soll dem Markt für nachhaltige Pfandbriefe weiteren Schub verleihen sowie potenziellen neuen Emittenten und Investoren als Orientierungshilfe dienen.
Die Mindeststandards bauen auf den Social Bond Principles der ICMA auf, enthalten Transparenzanforderungen und fordern eine externe Beurteilung sowie ein Impact Reporting. Der Emissionserlös darf ausschließlich für die (Re-)Finanzierung von geeigneten Assets verwendet werden, die wiederum einem sozialen Mehrwert dienen müssen. Angelehnt an die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) gehören hierzu insbesondere:
- Finanziell tragbare Basisinfrastruktur (z.B. sauberes Trinkwasser, Kanalisation, Sanitäreinrichtungen, Verkehr, Energie);
- Zugang zur Grundversorgung an sozialen Dienstleistungen (z.B. Gesundheitswesen, Schul- und Berufsbildung);
- Bezahlbarer Wohnraum;
- Schaffung von Arbeitsplätzen, unter anderem durch Finanzierung von SME und Mikrokredite;
- Nahrungsmittelsicherheit;
- Sozio-ökonomische Weiterentwicklung und Befähigung.
Die Standards spiegeln den heutigen Sachstand der Diskussion wider und sollen regelmäßig überprüft und gemäß etwaigen markttechnischen oder regulatorischen Weiterentwicklungen angepasst werden.