Pfandbriefgesetz (PfandBG)
Pfandbriefe werden auf Basis des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) emittiert. Der Sinn und Zweck des Gesetzes besteht darin, die hohe Sicherheit der Pfandbriefe zu gewährleisten.
Die Geschichte des Pfandbriefs nahm vor über 200 Jahren in Preußen ihren Anfang und wurde 1769 durch einen Erlass Friedrichs des Großen begründet. Im Januar 1900 trat das Hypothekenbankgesetz in Kraft und schuf erstmals eine einheitliche Rechtsgrundlage für Pfandbriefemissionen in Deutschland. Nochmal 105 Jahre später wurden das alte Hypothekenbankgesetz sowie die Gesetzestexte zu Öffentlichen und Schiffspfandbriefen zusammengefasst und 2005 durch das neue Pfandbriefgesetz ersetzt. Die eingefügten Maßnahmen zur Qualitätssicherung legten dabei den Grundstein für eine nahtlose Fortsetzung der Erfolgsgeschichte des deutschen Pfandbriefes.
Grundlagen und Fachliteratur
Die hohe Sicherheit des Pfandbriefs ergibt sich aus den Vorschriften des PfandBG sowie den zum PfandBG erlassenen Verordnungen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, haben wir entsprechende Grundlagendokumente wie Gesetzestexte und Verordnungen für Sie übersichtlich unter dem Punkt PfandBG unserer Seitennavigation zusammengefasst.
Gleiches gilt für weiterführende Literatur und Fachaufsätze, die Sie unter dem Punkt Publikationen nach verschiedenen Schlagworten und Veröffentlichungszeiträumen filtern können. Hierzu zählt auch unsere umfangreiche vdp-Schriftenreihe, die das Wissen und den Erfahrungsschatz einer Vielzahl von Experten zum Thema Pfandbrief zusammenführt und dabei Aspekte wie bspw. den Beleihungswert, Refinanzierungsfragen oder aber Grundpfandrechte in Europa und darüber hinaus eingehend beleuchtet.