Position zu Basel III

Hier finden Sie die aktuelle Position des vdp zum Thema Basel III kurz und kompakt zusammengefasst. Die Baseler Richtlinien gehören u. a. zu den prägenden Themen unserer Verbandsarbeit.

Unsere Position

  • Die Pfandbriefbanken befürworten einen global einheitlichen Aufsichtsansatz und unterstützen daher grundsätzlich die Reform von Basel III in Europa.
     
  • Der vdp setzt sich für eine sachgerechte wie Basel-konforme Ausgestaltung der Basel III-Eigenkapitalregeln ein, die nicht über das in Basel Vereinbarte hinausgeht, die Leistungsfähigkeit des Bankensystems nicht ohne Not weiter beschränkt und die Realwirtschaft nicht zusätzlich beeinträchtigt.
  • Der von der EU-Kommission vorgelegte Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Basel III-Regelungen führt – trotz erkennbaren Bemühens, europäischen Besonderheiten Rechnung zu tragen - zu einer Übererfüllung der Baseler Vorgaben und würde das Eigenkapital der Banken stark belasten. Vorschläge wie die des ECON-Berichterstatters Jonás Fernández sehen sogar weitere Verschärfungen vor, die zu einer unangemessenen Mehrbelastung für die Kreditwirtschaft führen würden.
  • Eine sachgerechte Regulierung ist notwendig, wenn politisch gewollte Projekte wie die nachhaltige Transformation der Wirtschaft oder die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auch finanzierbar sein sollen. Die immer engmaschigere Regulierung von Kreditinstituten, die zwangsläufig den Großteil dieser Finanzierungen werden bereitstellen müssen, wirkt kontraproduktiv.
  • Der vdp plädiert dafür, in den anstehenden Gesprächen zwischen den beteiligten europäischen Institutionen die zu erwartenden Belastungen für die besonders sichere Immobilienfinanzierung zu reduzieren. Stellschrauben gibt es innerhalb des Regelwerks reichlich.
  • Eine Übererfüllung der Baseler Vorgaben und in der Konsequenz ein unverhältnismäßiger Anstieg der Kapitalanforderungen würde Kredite an die Realwirtschaft verknappen und verteuern und zentrale politische Projekte gefährden. 
  • Die zu hohe Eigenkapitalbelastung bei den Banken fördert die Verlagerung von Immobilienfinanzierungen in unregulierte oder weniger regulierte Bereiche. Eine zu hohe Eigenkapitalbelastung bei den Banken würde zu einem Abdrängen von Geschäft in weniger oder gar nicht regulierte Segmente des Kapitalmarkts führen. Das ginge zu Lasten der Finanzstabilität, deren Stärkung sich Aufseher eigentlich auf die Fahne geschrieben haben. 

Aus Sicht des vdp besteht bei folgenden Themen dringender Handlungsbedarf in den Gesprächen zwischen den beteiligten europäischen Institutionen

  • Die Mehrbelastung des Eigenkapitals von besonders sicheren, erstrangigen Wohnimmobilienfinanzierungen (Beleihungsauslauf bis 55%) durch den Output Floor ist aus Sicht des vdp unnötig und sachlich unbegründet. 

    Institute, die interne Risikomodelle anwenden, würden sich künftig mit stark steigenden Kapitalanforderungen konfrontiert sehen. Dabei belegen durch die Aufsicht erhobene Daten einerseits die Risikoarmut dieses Geschäfts in Deutschland. Andererseits wurden diese Modelle in den vergangenen Jahren intensiv von der EZB und der EBA geprüft und haben bereits zu höheren Kapitalanforderungen geführt. Der Output Floor sollte ursprünglich als „Backstop“ fungieren, also Ausreißer einfangen. Tatsächlich würde er nun für die Mehrzahl der betroffenen Banken zur bestimmenden Steuerungsgröße. 

    Wohnimmobilienfinanzierungen mit einem Beleihungsauslauf bis 55% sollten ein Risikogewicht von 10% statt 20% erhalten, wenn sie zusätzliche Bedingungen einhalten, darunter einen institutsspezifischen Hard Test mit einer Verlustquote von maximal 0,25% bezogen auf das entsprechende Portfolio einer Bank. Diese Sonderbehandlung hält der vdp angesichts der Konzentration auf besonders risikoarme Teile der Immobilienfinanzierung für gerechtfertigt und dringend geboten. Sollte die institutsspezifische Verlustquote künftig 0,25% übersteigen, würde für das betreffende Institut die Möglichkeit, diese Sonderbehandlung zu nutzen, entfallen.

    Aufgrund der nachgewiesenen Risikoarmut dieses Geschäfts sollte die Andersbehandlung des Wohnimmobilienfinanzierungsgeschäfts dauerhaft gelten. 
  • Sachgerecht ist aus Sicht des vdp auch eine entsprechende Andersbehandlung von gewerblichen Immobilienfinanzierungen, die vergleichbar geringe Ausläufe aufweisen und ähnliche strikte Nebenbedingungen in Form z. B. von Hard-Test-Anforderungen erfüllen. Es gibt aus Sicht des vdp keinen Grund, vergleichbare Risiken materiell unterschiedlich zu behandeln.
  • Die Belastung von ADC-Finanzierungen (acquisition, development and construction) mit 150%-iger Anrechnung bei der Eigenkapitalunterlegung ist nicht sachgerecht, weil sie dem Risikogewicht eines ausgefallenen Kredits entspricht, und macht energetische Gebäudesanierungen, die zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele dringend erforderlich sind, praktisch unmöglich. 
  • Abzulehnen ist die Einbeziehung von grünen Faktoren in die Eigenkapitalunterlegung. Die Schaffung eines Green Supporting Factor „durch die Hintertür“, wie es der ECON-Berichterstatter Jonás Fernández vorgeschlagen hat, ist nicht zielführend. Die Eigenkapitalunterlegung muss aus Sicht des vdp das Risiko eines Darlehens widerspiegeln und nicht politischen Wunschvorstellungen entsprechen.