Transparenz

Durch eine Vielzahl von Transparenzinitiativen haben die im vdp organisierten Pfandbriefbanken ihre Datenbereitstellung kontinuierlich weiterentwickelt. Sie bieten damit eine Transparenz, die weit über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht.

Transparenz generiert ihren Mehrwert nicht zuletzt aus der Vergleichbarkeit von Daten. Neben dem Datenumfang ist daher vor allem die einheitliche Aufbereitung und Darstellung der Daten für verschiedene Interessengruppen entscheidend. Die konkreten Daten zu den verschiedenen, unten beschriebenen Transparenzinitiativen haben wir Ihnen in unserem Bereich Statistik zusammengestellt. Er beinhaltet neben aktuellen Sekundärmarkt-Spreadniveaus individuelle Reports der vdp-Mitgliedsinstitute und Sparkassen zu den Transparenzangaben nach § 28 PfandBG sowie zu freiwilligen erweiterten Transparenzangaben.

 

vdp-Transparenzinitiativen

§ 28 PfandBG-Transparenzinitiative

§ 28 Pfandbriefgesetz (PfandBG) fordert von den Pfandbriefbanken detaillierte Angaben zur Zusammensetzung ihrer Deckungsmassen für Hypotheken-, Öffentliche, Schiffs- und Flugzeugpfandbriefe. Dies beinhaltet bspw. die regionale Verteilung der Deckungswerte, die Art der beliehenen Objekte oder aber die Schuldner staatlicher Verbindlichkeiten. Bereits seit 2009 veröffentlichen die vdp-Pfandbriefbanken diese Informationen vierteljährlich in einem einheitlichen Format auf der vdp-Internetseite. Basierend auf einer Kooperation des vdp und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) stellt das DSGV-Pfandbriefbüro die Transparenzberichte der Sparkassen seit dem ersten Quartal 2016 ebenfalls im vdp- Format zur Verfügung.  

 

Erweitertes vdp-Template und Harmonized Transparency Template

Für den vdp und seine Mitglieder war und ist die Verbesserung der Transparenz des Produktes Pfandbriefs stets ein wichtiges Anliegen. Auch auf europäischer Ebene wurden über das European Covered Bond Council (ECBC), Formblätter für eine länderübergreifende, einheitliche Darstellung der Transparenzdaten für den europäischen Covered Bond Markt entwickelt. Ergebnis ist das sogenannte Harmonized Transparency Template (HTT). Die deutschen Pfandbriefbanken haben den Entwicklungsprozess des HTT von Anfang an unterstützt und die Entwicklungen auf europäischer Ebene in das eigene vdp-Template einfließen lassen.  Mittlerweile werden für einen Großteil der vdp-Mitgliedsinstitute Transparenzangaben im HTT-Format sowie erweiterte vdp-Templates veröffentlicht.

 

Sekundärmarkt-Transparenzinitiative

Der vdp stellt indikative, nicht handelbare Sekundärmarkt-Spreadniveaus für Pfandbriefe im Jumboformat und für Emissionen ab einem Emissionsvolumen von mindestens 500 Mio. Euro börsentäglich zur Verfügung. Mittels einer grafischen Punktewolke werden die einzelnen Emissionen der Pfandbriefemittenten mit einer Mindestrestlaufzeit von 12 Monaten übersichtlich dargestellt. Die Daten, aus denen sich die durchschnittlichen Spreadniveaus ermitteln, werden von 14 Banken geliefert, die an den Pfandbrieftransaktionen der Emittenten wesentlich beteiligt sind. Im Rahmen der Mindeststandards für Jumbo-Pfandbriefe haben sich die Syndikatsbanken verpflichtet, täglich die Spreaddaten (Spread vs. Asset-Swap) zu melden.
Die vdp-Sekundärmarkt-Transparenzinitiative unterliegt einem Qualitätssicherungsprozess, der von der vdp-Geschäftsstelle und einem Qualitätssicherungsgremium kontinuierlich nachgehalten wird.