Aktuelle Entwicklungen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 2. Dezember 2021 ein Paket von drei Konsultationspapieren vorgelegt, die die künftigen Anforderungen an die Identifikation, die Messung und das Management von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) unter Säule 2 (siehe auch Baseler Regulierungsrahmen, 3-Säulen-Modell) erheblich ausweiten und damit wesentlich prägen werden. 

Folgende drei Konsultationspapiere wurden vorgelegt:

  • Entwurf einer Leitlinie zu IRRBB-Anforderungen sowie zu Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch (CSRBB) mit Anforderungen an bankinterne Modelle unter Säule 2;
  • Entwurf eines Technischen Regulierungsstandards (RTS) zu vier neuen aufsichtlichen Standardansätzen;
  • Entwurf eines RTS zum sogenannten aufsichtlichen Ausreißertest (SOT).

Im Oktober 2022 hat die EBA die finale Leitlinie zu IRRBB-Anforderungen mit Erstanwendung Ende Juni 2023 sowie zu Anforderungen für Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch (CSRBB) mit Erstanwendung Ende 2023 veröffentlicht. Die nationale Umsetzung dieser Leitlinie war Gegenstand der 8. MaRisk-Novelle (Veröffentlichung am 29. Mai 2024 mit Erstanwendung der Anforderungen für Credit-Spread-Risiken für weniger bedeutende Institute (LSIs) zum 31. Dezember 2024). 

Außerdem wurden ebenfalls im Oktober 2022 „final drafts“ der beiden oben genannten RTS-Entwürfe vorge-legt. Die beiden RTS-Standards zum SOT und zu den Standardansätzen wurden am 24. April 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und sind damit in Kraft.

Die zugehörigen neuen IRRBB-Meldevorschriften auf Basis einer Ergänzung des Technischen Implementierungsstandards „ITS on reporting“ lagen seit Anfang August 2023 als „final draft“ vor. Die maßgebliche Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgte am 24. April 2024. Die Erst¬anwendung der neuen Reporting-Vorgaben ist zum Meldestichtag 30. September 2024 vorgesehen. 

Zum Zeitpunkt des Erstmeldestichtags des neuen aufsichtlichen Ausreißertests (30. Juni 2024) gelten die Meldevorgaben der EBA noch nicht. Der barwertige Ausreißertest (EVE SOT) soll in diesem Fall zunächst weiter auf Basis der nationalen Vorgaben in der FinaRisikoV (bisher Frühwarnindikator) gemeldet werden, während die Meldung zum ertragsorientierten Ausreißertest (NII SOT) für die LSIs auf Basis der bereits vorliegenden nationalen Interimslösung erfolgen soll. Bedeutende Institute (Sis) sollen für die Übergangsphase weiter ihre SOT-Ergebnisse auf Basis der Vorgaben der „Short Term Exercise“ (STE) der EZB melden. Per 31. März 2024 und 30. Juni 2024 erwartet die EZB inzwischen bereits die Anwendung der neuen ITS-Vorgaben für die SIs. 

Die deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat Mitte August 2023 ein Positionspapier zur Auslegung wichtiger Vorgaben der Leitlinie im Bereich Credit Spread-Risiken finalisiert und an BaFin und Bundesbank übersendet. Es geht zum einen um die zentrale Frage, welche Positionen nicht hinsichtlich potenzieller Credit-Spread-bezogener Sensitivitäten untersucht werden müssen. Zum anderen wird die ebenso wichtige Frage thematisiert, wie der sogenannte „Konservativitätsnachweis“ bei Einbeziehung idiosynkratischer Risiken in die interne Modellierung geführt werden kann. Die Einbeziehung ist bei vielen größeren Instituten Teil der aktuellen internen Value-at-Risk-Modellierung. Eine erste Diskussion der DK-Petiten wurde am 31. Januar 2024 im Fachgremium IRRBB geführt. Weitere Diskussionen sollen folgen.