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UKD 5.1 Sachwertverfahren - Anwendungsbereich
Stand 20.04.2020
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen kann der Beleihungswert am Sachwert oder Vergleichswert orientiert werden und eine Ertragswertermittlung entfallen (siehe UKD 3.1), wenn das zu bewertende Objekt zweifelsfrei eigennutzungsfähig (siehe UKD 1.6) ist.
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